Blatt 14·Geld und Bezahlung
Widerrufsrecht und Stornogebühren bei Kursen mit festem Termin
Für einen Kurs, der an einem festen Termin stattfindet, hat ein Gast in Deutschland und Österreich meist kein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Beide Länder nehmen Freizeitangebote mit festem Datum davon aus. Was eine Absage kostet, legen Sie deshalb selbst in Ihren Stornobedingungen fest. In Deutschland darf die Gebühr den Schaden nicht übersteigen, den Sie bei einer Absage gewöhnlich haben. In Österreich kann ein Gericht einen übermäßigen Betrag herabsetzen.
Gilt das Widerrufsrecht bei einem online gebuchten Kurs?
Wer online, per Telefon oder per E-Mail einen Vertrag schließt, kann ihn als Verbraucher normalerweise innerhalb von 14 Tagen widerrufen. In Deutschland beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB), in Österreich bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 FAGG).
Für Freizeitangebote mit Termin machen beide Länder eine Ausnahme. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nennt Dienstleistungen „im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“. Das österreichische Gegenstück, § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG, spricht von einem „bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum“.
Das Wort Kurs steht in keinem der beiden Gesetze. Ein Surf-, Segel- oder Tauchkurs an festen Tagen und ein Töpferworkshop am Samstagnachmittag passen auf den Wortlaut. Eine Zehnerkarte mit frei wählbaren Stunden hat keinen festen Termin, dort greift die Ausnahme nach dem Wortlaut nicht. Die Regeln gelten für Verbraucher; eine Firma, die ein Teamevent bucht, hat kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Bei einem Kurs mit beruflichem Zweck, etwa einem Bootsführerschein für die Arbeit, lassen Sie die Einordnung am besten anwaltlich prüfen.
| Regel | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Frist für Widerruf oder Rücktritt | 14 Tage ab Vertragsschluss, § 355 BGB | 14 Tage ab Vertragsabschluss, § 11 FAGG |
| Ausnahme für Freizeit mit Termin | § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB | § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG |
| Hinweis, dass kein Widerruf möglich ist | Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB | § 4 Abs. 1 Z 11 FAGG |
| Grenze für Stornogebühren | § 309 Nr. 5 BGB | Mäßigung durch das Gericht, § 1336 ABGB und § 7 KSchG |
| Ohne eigene Stornoregel | § 615 BGB: Vergütung abzüglich Ersparnis | § 1168 ABGB: Entgelt abzüglich Ersparnis |
Muss ich den Gast auf das fehlende Widerrufsrecht hinweisen?
Ja. Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB verpflichtet Sie, den Gast zu informieren, wenn ihm nach § 312g Abs. 2 BGB kein Widerrufsrecht zusteht. In Österreich gehört nach § 4 Abs. 1 Z 11 FAGG die Information über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts zu den Pflichtangaben.
Ein kurzer Satz in der Kursbeschreibung und ein Absatz in Ihren AGB genügen als Platz dafür. Wichtig ist, dass der Gast ihn vor dem Bezahlen sehen kann. Dieselbe Stelle eignet sich für Ihre Stornostaffel, dann liest der Gast beides in einem Zug.
Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?
Einen Prozentsatz nennt das Gesetz in keinem der beiden Länder. Es setzt Grenzen für die Art, wie Sie die Gebühr festlegen.
Deutschland. Stornogebühren stehen meist in den AGB. Für einen pauschalierten Schadensersatz in AGB stellt § 309 Nr. 5 BGB zwei Bedingungen: Die Pauschale darf den Schaden nicht übersteigen, der „nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge“ zu erwarten ist. Und der Gast muss ausdrücklich nachweisen dürfen, dass ein Schaden gar nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
Österreich. Für vereinbarte Strafbeträge kennt das ABGB ein Mäßigungsrecht: Wenn der Schuldner beweist, dass der Betrag übermäßig ist, setzt das Gericht ihn herab (§ 1336 Abs. 2 ABGB). Für ein Reugeld, also einen Betrag für den Ausstieg aus dem Vertrag, gilt das bei Verbrauchern nach § 7 KSchG ebenso. Einen Schaden über die vereinbarte Summe hinaus können Sie bei Verbrauchern nur verlangen, wenn das im Einzelnen ausgehandelt wurde (§ 1336 Abs. 3 ABGB).
Eine Staffel nach Zeitraum passt zu diesem Maßstab. Zwei Monate vor dem Kurs verkaufen Sie einen Platz leicht ein zweites Mal, zwei Tage vorher selten. Je näher der Termin, desto größer der Schaden. Eine höhere Stufe kurz vor dem Kurs lässt sich deshalb gut begründen.
Was gilt, wenn ein Gast einfach nicht kommt?
Mit Stornobedingungen fällt ein Nichterscheinen in den letzten Zeitraum, bei den meisten Anbietern 100 Prozent.
Ohne eigene Regel greift das Gesetz. In Deutschland behält der Anbieter bei einem Dienstvertrag nach § 615 BGB die vereinbarte Vergütung, wenn der Gast die Leistung nicht annimmt. Er muss sich anrechnen lassen, was er dadurch erspart oder anderweitig verdient. In Österreich gilt für den Werkvertrag nach § 1168 ABGB dasselbe Prinzip: Das Entgelt bleibt geschuldet, abzüglich der Ersparnis. Über diese Ersparnis lässt sich lange streiten. Eine klare Staffel in den AGB beantwortet die Frage, bevor sie entsteht.
Wie bleiben Stornobedingungen im Alltag eindeutig?
Drei Gewohnheiten helfen:
- Eine Tabelle pro Kurs. Zeiträume und Prozentsätze liest ein Gast schneller als einen Absatz Fließtext.
- Überall dieselbe Tabelle. Im Buchungsablauf, in der Bestätigung und bei der Stornierung stehen dieselben Zahlen.
- Die Fassung festhalten. Legen Sie fest, dass bei einer Änderung Ihrer Bedingungen für bestehende Buchungen die Fassung gilt, die der Gast akzeptiert hat.
In Superota wählen Sie eine Vorlage, flexibel, normal oder streng, oder legen selbst fest, was der Gast pro Zeitraum zahlt: einen Prozentsatz oder die Anzahlung. Die vier Grenzen stehen standardmäßig bei 60, 28 und 7 Tagen und 48 Stunden. Jede Leistung kann eigene Regeln bekommen. Der Gast sieht die Tabelle im letzten Buchungsschritt und in der E-Mail nach der Buchung. Seine Zustimmung zu Ihren AGB speichert das System mit Zeitpunkt, Version und Sprache.
Bei einer Stornierung tragen Sie ein, wann die Nachricht des Gastes eingegangen ist. Superota zeigt den Zeitraum, den Betrag nach Ihren Bedingungen, was schon bezahlt ist und was zurückgeht. Die Erstattung lösen Sie selbst aus. So bleibt die Regel, die der Gast im Juni gelesen hat, im August dieselbe.
Fragen und Antworten
- Hat ein Gast bei einem online gebuchten Kurs ein Widerrufsrecht?
- Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem festen Termin stattfinden, sieht das Gesetz keine Widerrufsfrist vor, in Deutschland nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, in Österreich nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG. Ein Surfkurs am Samstag um zehn passt auf diesen Wortlaut. Bei einem Angebot ohne festen Termin bleibt die Frist von 14 Tagen bestehen.
- Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?
- Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht. In Deutschland darf eine Pauschale in AGB den Schaden nicht übersteigen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist, und der Gast muss nachweisen dürfen, dass weniger oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). In Österreich kann ein Gericht einen übermäßigen Betrag mäßigen (§ 1336 Abs. 2 ABGB, § 7 KSchG).
- Muss ich darauf hinweisen, dass es kein Widerrufsrecht gibt?
- Ja. In Deutschland verlangt Art. 246a § 1 Abs. 3 EGBGB diese Information, in Österreich § 4 Abs. 1 Z 11 FAGG. Schreiben Sie den Hinweis in die Kursbeschreibung und in Ihre AGB, also dorthin, wo der Gast beim Buchen liest.
- Was zahlt ein Gast, der ohne Absage nicht erscheint?
- Mit Stornobedingungen gilt der letzte Zeitraum, meist 100 Prozent. Ohne eigene Regel behält der Anbieter in Deutschland bei einem Dienstvertrag die vereinbarte Vergütung, abzüglich dessen, was er erspart oder anderweitig verdient (§ 615 BGB). In Österreich regelt § 1168 ABGB das für den Werkvertrag ähnlich.
Quellen
- BGB § 312g, Widerrufsrecht und Ausnahmen (Abs. 2 Nr. 9)
- BGB § 355, Widerrufsfrist von 14 Tagen
- EGBGB Art. 246a § 1, Informationspflichten (Abs. 3)
- BGB § 309, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (Nr. 5 und Nr. 6)
- BGB § 615, Vergütung bei Annahmeverzug
- FAGG § 18, Ausnahmen vom Rücktrittsrecht (Abs. 1 Z 10)
- FAGG § 11, Rücktrittsrecht und Frist
- FAGG § 4, Informationspflichten (Abs. 1 Z 11)
- ABGB § 1336, Konventionalstrafe und richterliche Mäßigung
- KSchG § 7, Mäßigung von Angeld und Reugeld
- ABGB § 1168, Entgelt bei unterbliebener Ausführung